Stoßwellentherapie bei Kalkschulter von den Kassen anerkannt

Die extrakorporale Stoßwellentherapie bei Kalkschulter: ist eine Individuelle Gesundheitsleistunge (IGeL) und wird von den Kassen anerkannt. Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes stellte kürzlich „Hinweise auf einen erheblichen Nutzen“ fest.

Solche konservativen Behandlungsversuche beinhalten meist die Verordnung von Analgetika, nichtsteroidalen Antiphlogistika, Physiotherapie und physikalischen Anwendungen – im Übrigen allesamt Methoden ohne evidenzbasierte Fundierung, deren Kosten dennoch von den gesetzlichen Kassen erstattet werden, ebenso wie die unter Umständen notwendige Schulteroperation.

Letztere kommt bei etwa jedem zehnten Patienten mit Kalkschulter in Betracht, wenn es über drei bis sechs Monate nicht gelungen ist, mit nicht-invasiven Methoden die Beschwerden zu lindern.

Nachzulesen ist auf dem „IGeL-Monitor“ zudem, die Schallstoßwellen würden appliziert, um die Kalkdepots in der Schulter zu zertrümmern. Die gegenwärtige Auffassung von Experten ist jedoch, dass für die biologische Wirkung weniger der mechanische Druckimpuls verantwortlich ist als vielmehr eine indirekte Wirkung, nämlich die Induktion zellulärer Reaktionen.

Die vermehrte Durchblutung mit Gefäßneubildungen im Areal führt demnach zur Auflösung der Kalkdepots.

(Quelle: Ärzte Zeitung, 28.08.2013)